Da für den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser EU-Bestimmung die für die Überprüfung der vorgegebenen Konzentrationshöchstwerte zuständigen nationalen Einrichtungen (hier: Laboratoire National de Santé; kurz LNS) eine funktionierende analytische Methode ausgearbeitet und erprobt haben müssen, stellt dies das Ziel dieser Arbeit dar.
Nach einer Einleitung zu unterschiedlichen Aspekten der Stoffgruppe der PAK, wird zunächst beschrieben, wie es zur Auswahl des letztendlich verwendeten, analytischen Verfahrens kam. Anschließend werden diverse Testreihen mit Standardsubstanzen beschrieben, die erst dem Zweck weiterer Optimierungen des Messverfahrens am Gerät, sowie danach ebenfalls des Extraktions- und Aufarbeitungsverfahrens dienten. Dies abgeschlossen, wird dann das gesamte Verfahren an vier unterschiedlichen Lebensmittelmatrizen, nämlich einer Babynahrung auf Zerealienbasis, einem Müsli, einer getrockneten Gewürzmischung sowie getrockneten Zwetschgen, durchgeführt und die Ergebnisse diskutiert.
Während das gewählte Verfahren für Babynahrung und Müsli zufriedenstellende Ergebnisse brachte, und somit als Basis für die angestrebte Laborpraxis dienen kann, verhält es sich für die Gewürzmischung und die Zwetschgen etwas anders. Hier ließen sich aus unterschiedlichen Gründen noch keine ausreichend guten Ergebnisse erzielen, so dass abschließend noch weitere Anpassungen am Verfahren für die beiden Lebensmittelmatrizen erwogen werden.