Eis News (Schoul Am Sand, Reportergrupp vum Cycle 4):
mercredi 29 novembre 2017
Ins Geburtenregister muss künftig zusätzlich zu "männlich" und "weiblich" ein drittes Geschelcht eingetragen werden können. Das haben jetzt die obersten Richter in Deutschland entschieden. Denn es gibt Menschen, die weder Mann noch Frau sind.