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FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

 

Das gesamte Personal der Schulgemeinschaft kann an den Selbsttests teilnehmen. Jeder, der mitmachen will, muss eine Teilnahmeerklärung ausfüllen, in der er sich verpflichtet, ein positives Ergebnis dem Gesundheitsamt (Inspection sanitaire) mitzuteilen (Website : https://covidtracing.public.lu/covid ou hotline : 247-65533).

Der Test birgt kein gesundheitliches Risiko. Je nach Hersteller gehen die benutzten Antigen-Selbsttests über die von der Weltgesundheitsorganisation und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten geforderten Leistungskriterien hinaus (Sensitivität und Spezifität).

Um das Ergebnis so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, empfiehlt der Hersteller, 30 Minuten vor dem Test keine Nahrungsmittel oder Getränke mehr zu sich zu nehmen. Wasser darf getrunken werden.

  • Der erste Selbsttest wird zu Hause durchgeführt, unter Aufsicht der Eltern.
  • Die folgenden Selbsttests werden in der Schule durchgeführt, unter Aufsicht der Lehrkräfte. (Die Schüler des Zyklus 1 machen alle Selbsttests zu Hause).

Die Schule erstellt einen Zeitplan, um die Selbsttests der verschiedenen Klassen und Zyklen auf die 5 Schultage aufzuteilen. Durch diese zeitliche Aufteilung, wenn sie machbar ist, kann, wenn das Virus nachgewiesen wurde, die Infektionslage besser abgeschätzt werden.

Die Schulen wählen das Timing, das aufgrund ihrer Ressourcen und Möglichkeiten für sie am besten geeignet ist. Einige werden mit den Tests am Vormittag beginnen. Andere werden den späten Nachmittag vorziehen, weil sie vielleicht keine Möglichkeit haben, um positiv getestete Schüler separat zu betreuen, während sie auf ihre Eltern warten. Andere werden sich für eine Mischform entscheiden.

Die Schule informiert die Schüler und ihre Eltern über den gewählten Zeitplan. Die Eltern können sich so im Voraus organisieren, sollte ihr Kind positiv getestet werden.

Der Selbsttest ist leicht durchzuführen und stellt im Allgemeinen keine Gefahr für die Gesundheit dar.

Sollte sich trotzdem ein Schüler verletzen, so wird die gleiche Prozedur eingeleitet, die für alle Vorfälle in der Schule gilt.

Nach dem Selbsttest kommen die benutzten Utensilien in einen Plastiksack, der verschlossen und entsorgt wird. Die Kontaktflächen werden nach dem Test desinfiziert.

Die Testkits müssen gelagert werden

  • an einem sicheren Ort, beispielsweise einem verschließbaren Schrank ;
  • trocken und vor Sonneneinstrahlung geschützt ;
  • ei einer Temperatur von 4 °C bis 30 °C.

Die Tests müssen bis zu ihrem Gebrauch in der verschlossenen Originalverpackung bleiben.

Abgelaufene Tests oder beschädigte Kits dürfen unter keinen Umständen verwendet werden.

Die Einverständniserklärung für Schüler des Zyklus 2 bis zum 17. Lebensjahr ist erforderlich. Sie erlaubt es den Eltern, ihr formelles Einverständnis zur Teilnahme ihres Kindes an den Selbsttests zu geben.

Zudem garantiert sie die Einhaltung der von der Allgemeinen Datenschutzverordnung vorgesehenen Bestimmungen.

Die Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen oder erteilt werden: es reicht, den Klassenlehrer davon schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft erhält ein erstes Kit. Anschließend bekommen nur Personen mit einer gültigen Einverständniserklärung oder einer Teilnahmeerklärung (siehe weiter unten) ein Testkit.

Die Teilnahmeerklärung (déclaration de participation) für die Schüler des Zyklus 1 erlaubt es den Eltern, ihr formelles Einverständnis zur Teilnahme ihres Kindes an den Selbsttests zu Hause zu geben.

Außerdem garantiert sie die Einhaltung der von der Allgemeinen Datenschutzverordnung vorgesehenen Bestimmungen.

Die Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen oder erteilt werden: es reicht, den Klassenlehrer davon schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft erhält ein erstes Kit. Anschließend bekommen nur Personen mit einer gültigen Einverständniserklärung oder einer Teilnahmeerklärung ein Testkit.

Die Teilnahmeerklärung (déclaration de participation) für volljährige Schüler erlaubt ihnen, ihr formelles Einverständnis zur Teilnahme an den Selbsttests zu geben.

Die Teilnahmeerklärung verpflichtet den Unterzeichner dazu, ein positives Ergebnis dem Gesundheitsamt mitzuteilen (https://covidtracing.public.lu/covid oder 247-65533).

Außerdem garantiert sie die Einhaltung der von der Allgemeinen Datenschutzverordnung vorgesehenen Bestimmungen.

Der volljährige Schüler kann jederzeit seine Teilnahme stoppen oder aber seine Teilnahme beantragen: es reicht, dies dem Klassenlehrer schriftlich mitzuteilen.

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft erhält ein erstes Kit. Anschließend bekommen nur Personen mit einer gültigen Einverständniserklärung oder einer Teilnahmeerklärung ein Testkit.

Die Teilnahmeerklärung (déclaration de participation) für Mitglieder des Personals erlaubt ihnen, ihr formelles Einverständnis zur Teilnahme an den Selbsttests zu geben.

Die Teilnahmeerklärung verpflichtet den Unterzeichner dazu, ein positives Ergebnis dem Gesundheitsamt mitzuteilen (https://covidtracing.public.lu/covid oder 247-65533).

Außerdem garantiert sie die Einhaltung der von der Allgemeinen Datenschutzverordnung vorgesehenen Bestimmungen.

Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen oder gegeben werden: es reicht, dies der Direktion schriftlich mitzuteilen.

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft erhält ein erstes Kit. Anschließend bekommen nur Personen mit einer gültigen Einverständniserklärung oder einer Teilnahmeerklärung ein Testkit.

Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten werden eingehalten. Die Informationen werden nur an das Gesundheitsamt weitergegeben.